• Herzlich Willkommen!

    Nach der Schließung von inDiablo.de wurden die Inhalte und eure Accounts in dieses Forum konvertiert. Ihr könnt euch hier mit eurem alten Account weiterhin einloggen, müsst euch dafür allerdings über die "Passwort vergessen" Funktion ein neues Passwort setzen lassen.

    Solltet ihr keinen Zugriff mehr auf die mit eurem Account verknüpfte Emailadresse haben, so könnt ihr euch unter Angabe eures Accountnamens, eurer alten Emailadresse sowie eurer gewünschten neuen Emailadresse an einen Administrator wenden.

Zu Vater oder Mutter ziehen, wann darf man selbst entscheiden? (war: ...)

Blackeagly

Neues Mitglied
Registriert
30 September 2009
Beiträge
3
mien feund will zu seinem vatert umziehen den seine eltern sind geschieden....ab wann darf er dass wenn seine muitter nicht zustimmt?
 
wieso hast du keinen richtigen topictitel?

also afaik kann er ab 13 selbst entscheiden wo er leben will.
also ich meine mich erinnern zu können das meine mutter mir mal gesagt hat, ich hätte ab 13 selbst entscheiden können ob ich an den wochenenden zu meinem vater will oder nicht, von daher schätze ich mal trifft die wahl des elternteils wo man wohnen möchte auch zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
sorry aber mir ist kein titel eingefallen^^
aber ich habe schon durch anderer leute erfahren dass man erst ab 14 bzw. 16 jahren entscheiden darf wo man wohnt ohne dass der elternteil der das sorgerecht hat zustimmt
hier wollte ich die sachen nochmal überprüfen....aber was stimmt nun von den drei sachen??
 
Der Sohn eines Kumpels wollte unbedingt zu ihm ziehen. Von daher hab ich die Info, dass das ab 12 möglich sein soll. Allerdings gibt es etliche Voraussetzungen die erfüllt sein wollen. Am Besten informierst Du Dich mal bei profamilia oder so - die könntes da genaueres wissen.
 
gruseliges topic, habs mal geändert ;)
 
Also wenn dein "Freund" jetzt unbedingt weg will, dann soll er einfach alleine zum Jugendamt gehen.
Die Sache schildern, warum und weswegen und halt klar machen, dass er mit der Mutter beispielsweise auf persönlicher Ebene einfach zurzeit nicht parat kommt.
Sofern der Vater dann kein vorgestrafter Pedophiler und Alkoholiker ist :ugly:, dürfte das machbar sein. ;)
 
danke nohcmal ich bin jetzt genug infprormiert dass ich weiß dass man da mal lehrer fragen muss^^
 
§ 1671 BGB:
Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge.
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.

-> Vater aktivieren, soll loslegen

(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

-> Mit Vollendung des 14.Lebensjahres, also theoretisch am 14.Geburtstag, darf selbst entschieden werden

(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.



http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1671.html

... ok, das bestätigt irgendwie die Theorie, dass man da mal Lehrer fragen muss - oder kann ich einfach nur Google besser bedienen? :P
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn da nur komische seiten kommen wo man nur irgendwelche sachen für ausländische kinder bekommt?
außerdem hate ich (und mein freund) nur in den pausen zeit zum nachschauen da wir beide vorrübergehend kein internet hatten......da mussten wir dann schnell nachschauen
 
Zurück
Oben