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was haben becks und fdp gemeinsam?

Das Problem dabei ist, daß jede Grenze willkürlich gewählt wäre. Du könntest natürlich noch eine weitere Stufe von 60% bei 1700k € einführen. Aber dann wird jemand die Frage stellen: Warum nicht eine weitere Stufe bei höherem Einkommen? Irgendwann bist du dann bei 100% angelangt.


Das stimmt. Ich verstehe das auch nicht. Ebenso, wie jeder, der nicht Mathe oder ähnliches studiert hat.
Und deshalb wäre ein solcher Steuersatz nach irgendeiner abstrusen Formel Tangens diabolicus (oder so ähnlich) schlicht verfassungswidrig.
Zum Rechtsstaatsgebot, welches in Art. 20 des Grundgesetzes mit Veränderungsverbot verankert ist, gehört zwingend, daß der Bürger, der rechtlich verpflichtet wird, verstehen kann, wozu er verpflichtet ist. Im Steuerrecht also, daß er weiß, wie viel Steuern er zu zahlen hat.

Ich gebe dir insofern Recht, dass Gesetze immer nachvollziehbar sein müssen. Das heißt aber nicht, dass jede Berechnung nur durch "Plus/Minus/Mal/Geteilt" im Kopf schaffbar sein muss. Auch unser aktuelle Steuerformel ist übrigens kaum ohne PC nachzuvollziehen (weswegen man seine Steuererklärung ja auch mit einem PC-Programm macht oder sie auf Papier aufschreibt, was dann von den Finanzbeamten in ein Programm eingegeben wird).
Verfassungswidrig wäre so etwas also nur, wenn man die Formel nicht veröffentlicht.

Ob deine Eingaben dann am Ende mit der einen oder anderen Formel berechnet werden und was für blöde Namen diese Formeln teilweise haben - davon merkt man als Anwender im Zweifel sowieso nichts :)
 
Ich möchte mich an dieser Stelle doch noch zu Wort melden und mich in der Reihe der Liberalen einreihen, für die es in Deutschland keine Partei gibt.
Abgesehen von einer Profilierung als Arschloch-Partei (entschuldigt bitte meine Formulierung, aber alles mindere wäre nicht zutreffend, und selbst diese Formulierung ist wohl noch zu harmlos) hat Rösler nichts erreicht. Brüderles halbherziger Versuch Rösler zu stürzen und dann das Rumgeheule für irgendwelche Zweitstimmen waren auch nicht förderlich.
Was aber mich zusätzlich verstört hat, war die fehlende Rückendeckung innerhalb der Partei für die letzte liberale Ministerin, a.k.a. Sabine Leutheusser Schnarrenberger. Ich mache ihr keine Vorwürfe dafür beim NSA-Skandal nicht den Mund aufgemacht zu haben weil ich wette dass sie von "oben" gleich von Anfang an nen Maulkorb bekommen hat.

Ich lese hier zudem die FDP sei wohl nur noch wirtschaftsliberal. Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen da die Partei unter Westerwelle und Rösler nicht wirtschaftsliberal war, außer im Falle von den Schleckerfrauen ( s.o. von wegen Arschloch-Partei). Für mich bedeutet Wirtschafs-Liberalismus der Glaube möglichste wenige Gesetze für den Markt s.d. man auch nie in den Markt eingreifen muss. Die Finanzkrise machte es notwenig finanzinstitute zu retten, die "systemrelevant" geworden sind. Die Existenz eines "systemrelevanten" Finanzinstituts darf aber meiner Meinung nach in einem möglichst freien Markt nicht existieren, da dieses Finanzinstitut das Eingreifen des Staates im Falle eines Bankrotts unabdingbar macht.
Hier hat man das Feld ganz klar den linken Parteien überlassen, welche da (meiner Meinung nach) deutlich wirtschaftsliberaler argumentiert hat (durchaus sehr zu meiner Erheiterung).

Nunja, ich will jetzt auch nicht zu viel über das Versagen dieser Partei reden, es hat ja eh jeder bemerkt. Was vielleicht noch zu sagen wäre:
- Meine Erststimme ging an die Piraten da auf der Liste an dieser Stelle ein Mathematiker stand. Der andere Mathematiker war bei der MLPD (wtf? wie kann er?) also war's klar. Erststimme ist hier in BW aufm Land eh recht bumms da dort das Mandat an den CDUler geht. Vielleicht hat sich der Pirat ja über die Stimme gefreut.
- Bei meiner Zweitstimme rede ich immer nur drüber was der Wahlomat sagt, der meinte ich solle die Rentner wählen, was ich dann gewählt habe behalte ich für mich. (Seitdem freue ich mich jedenfalls über alle Witze über mein Alter.)
 
Ich möchte mich an dieser Stelle doch noch zu Wort melden und mich in der Reihe der Liberalen einreihen, für die es in Deutschland keine Partei gibt.
Herzlich willkommen.

Was vielleicht noch zu sagen wäre:
- Meine Erststimme ging an die Piraten da auf der Liste an dieser Stelle ein Mathematiker stand.
Bei allen Göttern, Mathermatiker ist doch ein absolutes Ausschlußkriterium bei einer Wahl.

(Seitdem freue ich mich jedenfalls über alle Witze über mein Alter.)
Die kommen so oder so. :p
 
Ich gebe dir insofern Recht, dass Gesetze immer nachvollziehbar sein müssen. Das heißt aber nicht, dass jede Berechnung nur durch "Plus/Minus/Mal/Geteilt" im Kopf schaffbar sein muss. Auch unser aktuelle Steuerformel ist übrigens kaum ohne PC nachzuvollziehen (weswegen man seine Steuererklärung ja auch mit einem PC-Programm macht oder sie auf Papier aufschreibt, was dann von den Finanzbeamten in ein Programm eingegeben wird).
Verfassungswidrig wäre so etwas also nur, wenn man die Formel nicht veröffentlicht.

Ob deine Eingaben dann am Ende mit der einen oder anderen Formel berechnet werden und was für blöde Namen diese Formeln teilweise haben - davon merkt man als Anwender im Zweifel sowieso nichts :)

Im Prinzip ist es nur "Plus/Minus/Mal/Geteilt". Ob du das im Kopf hinbekommst hängt dann von deinen individuellen Rechenfertigkeiten ab. Aber irgendwelche Logarithmus-, Wurzelfunktionen oder was auch immer gibt es nicht. Das Problem ist nur, dass es doch recht viel gibt was gegebenfalls mit Minus oder Plus zu beachten ist. Man könnte auch einige Dinge deutlich vereinfachen indem individuelle Sachen komplett weggestrichen werden. (Fahrten-Wohnung-Arbeit, Anrechenbarkeit von diversen Versicherungen etc.) Ob so eine Vereinfachung allerdings gewollt ist bezweifle ich wenn ich das Gejammer jedes mal höre wenn ich solche Vorschläge unterbreite. Wobei ich mitunter schon den Eindruck habe dass manche Formulierungen nur dazu da sind Verwirrung zu stiften. Statt zu schreiben xyz tritt ein wenn abc erfüllt ist wird geschrieben xyz tritt nicht ein wenn abc nicht erfüllt ist und das dann idealerweise noch in einem Satz über fünf Zeilen.

Bei der aktuellen FDP hat der Markt funktioniert und die Leute in die Anschlussverwendung geschickt.
 
Ich gebe dir insofern Recht, dass Gesetze immer nachvollziehbar sein müssen. Das heißt aber nicht, dass jede Berechnung nur durch "Plus/Minus/Mal/Geteilt" im Kopf schaffbar sein muss. Auch unser aktuelle Steuerformel ist übrigens kaum ohne PC nachzuvollziehen (weswegen man seine Steuererklärung ja auch mit einem PC-Programm macht oder sie auf Papier aufschreibt, was dann von den Finanzbeamten in ein Programm eingegeben wird).
Es gibt einen Unterschied zwischen "nachvollziehen können" und "den am Ende fälligen Betrag im Kopf ausrechnen können".
Bei der derzeitigen Einkommenssteuer braucht man nur die vier Grundrechenarten, überhaupt ist das ganze derzeitige System mit Steuerstufen (bis 8.130 € Freibetrag, von 8.130 € bis 13.469 € 14% usw.) grundsätzlich wohl für jedermann oder zumindest eine überwältigende Mehrheit der Steuerpflichtigen tatsächlich nachvollziehbar.

Bei den unzähligen Regelungen, was alles abgesetzt werden kann, blickt man ohne Steuerberater vielleicht nicht mehr durch, daher bin ich ein großer Befürworter davon, das Steuerrecht weiter zu vereinfachen. Aber das Grundprinzip mit den Steuerstufen ist extrem einfach zu verstehen und unter anderem deshalb genau richtig.


Statt zu schreiben xyz tritt ein wenn abc erfüllt ist wird geschrieben xyz tritt nicht ein wenn abc nicht erfüllt ist und das dann idealerweise noch in einem Satz über fünf Zeilen.
Das stimmt leider!
Vom Inhalt völlig abgesehen kommt der moderne Gesetzgeber allein von den Formulierungen nicht mal Ansatzweise an die Qualität früherer Zeiten heran. In alten, aber oft geänderten Gesetzen wie dem BGB (erlassen zum 1.1.1900) erkennt man die neueren Paragraphen in der Regel recht genau an ihrer Länge.

Wenn man sich allein ein Ungetüm wie § 675 f BGB Zahlungsdienstevertrag ansieht, könnte ich kotzen:
(1) Durch einen Einzelzahlungsvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt (Zahlungsdienstnutzer), einen Zahlungsvorgang auszuführen.
(2) Durch einen Zahlungsdiensterahmenvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, für den Zahlungsdienstnutzer einzelne und aufeinander folgende Zahlungsvorgänge auszuführen sowie gegebenenfalls für den Zahlungsdienstnutzer ein auf dessen Namen oder die Namen mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes Zahlungskonto zu führen. Ein Zahlungsdiensterahmenvertrag kann auch Bestandteil eines sonstigen Vertrags sein oder mit einem anderen Vertrag zusammenhängen.
(3) Zahlungsvorgang ist jede Bereitstellung, Übermittlung oder Abhebung eines Geldbetrags, unabhängig von der zugrunde liegenden Rechtsbeziehung zwischen Zahler und Zahlungsempfänger. Zahlungsauftrag ist jeder Auftrag, den ein Zahler seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs entweder unmittelbar oder mittelbar über den Zahlungsempfänger erteilt.
(4) Der Zahlungsdienstnutzer ist verpflichtet, dem Zahlungsdienstleister das für die Erbringung eines Zahlungsdienstes vereinbarte Entgelt zu entrichten. Für die Erfüllung von Nebenpflichten nach diesem Untertitel hat der Zahlungsdienstleister nur dann einen Anspruch auf ein Entgelt, sofern dies zugelassen und zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister vereinbart worden ist; dieses Entgelt muss angemessen und an den tatsächlichen Kosten des Zahlungsdienstleisters ausgerichtet sein.
(5) In einem Zahlungsdiensterahmenvertrag zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister darf das Recht des Zahlungsempfängers, dem Zahler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsauthentifizierungsinstruments eine Ermäßigung anzubieten, nicht ausgeschlossen werden.


Abgesehen davon, daß ich mehrere Anläufe gebraucht habe, um zu entziffern, wo genau beim Zahlungsdiensterahmenvertrag die Silbentrennung sein soll, könnte man alle rot eingefärbten Stellen auch ersatzlos streichem, weil das, was dort steht, aus anderen Regeln ohnehin hervorgeht oder selbstverständlich ist, der Gesetzesinhalt wäre immer noch der gleiche. Und ich war mit dem Setzen der roten Farbe noch äußerst zurückhaltend. Wer alleine auf die Idee gekommen ist, in Abs. 4 zu schreiben, daß der Zahlungsdienstleister Anspruch auf das vereinbarte Entgelt hat (eine notwendige Regelung) und direkt im nächsten Satz, daß für Nebenpflichten nur dann ein Entgelt fällig ist, wenn das vereinbart wurde.... Das ergibt sich ohnehin aus dem direkt vorangegangenen. Warum muss der Satz über die Nebenpflichten zusätzlich zu seiner eigentlichen Regelung (Entgelt muss zugelassen und angemessen sein) das nochmal wiederholen? Als ob diese Regelung irgendwie besonders wäre. Entgelte sind grundsätzlich nur fällig, wenn sie vereinbart wurden. Der ausnahmsweise auftretende, gegenteilige Fall wäre regelungsbedürftig. Aber hier wurde eine schon aus dem allgemeinen Teil des Schuldrechts zu folgernde Selbstverständlichkeit direkt in zwei aufeinanderfolgenden Sätzen wiederholt. Wer denkt sich sowas aus?

Und dann diese sprachliche Holprigkeit, gefühlt jedes dritte Wort beginnt mit "Zahlungs-". Daß es grundsätzlich einen Unterschied zwischen Zahlungskonten und anderen Konten (etwa Festgeld) gibt, sehe ich ja noch ein. Aber die §§ haben (seit einigen Jahren amtliche) Überschriften. Wenn die Überschrift schon Zahlungsdienstevertrag lautet, reicht es doch völlig aus, im Text selbst von Konto statt Zahlungskonto, von Dienstnutzer statt Zahlungsdienstnutzer etc. zu schreiben.
Windscheid würde sich im Grabe umdrehen, wenn er die aktuelle Fassung des BGB lesen müsste.
 
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