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Strafe für nicht nachgeholte Arbeitstage?

Predat0r

Mitglied
Registriert
25 Juni 2007
Beiträge
265
Hallo,

angenommen Person A ist 20 fast 21 Jahre alt, hat keine Schulpflicht mehr und macht eine schulische Ausbildung, wo man in der Schule und im Betrieb sein muss.

Nun hat die Person A die schulische Ausbildung beendet und auch sein Abschlusszeugnis bekommen.
Aber da die Person A zu spät zum Unterricht kam, wurde ihm eine Strafe verhängt, dass er 2 Tage im Betrieb arbeiten soll.
Aber die Person A weigert sich die Tage nachzuholen.

Frage: Was kann nun passieren?
Person A ist nicht mehr schulpflichtig und hat sein Abschlusszeugnis bekommen
 
Genau!
Und is aber auch nix fürs Hilfeforum. Ab ins OT mit dir.

Gruss Silencer23

ps. *-1*
 
Gut danke.
Hätte mir denken können das ich es im falschen Unterforum gepostet habe
 
Erstmal: Ich habe keine Ahnung, poste aber trotzdem, dafür gibt es ja das Internet :P

Zum einen muss ich sagen, dass ich die Strafe "2 Arbeitstage für Zuspätkommen" etwas komisch finde. Aber vielleicht ist sowas ja üblich oder irgendwie geregelt.
Wenn das irgendwo steht, was du auch anerkannt hast (durch z.B. Unterschrift deines Ausbilungsvertrages) kann das schon unangenehm werden.
Auch wenn du den Abschluss hast, bedeutet das nicht, dass du ihn nicht wieder verlieren kannst... Ich glaube es zwar nicht, aber es gibt sicher unangenehme Nebenwirkungen.

Imho gibts 2 Möglichkeiten:
Diese "Zwangsarbeit" als Strafe ist nicht legitim und es kann dir egal sein.

Oder aber es ist legitim, dann musst du es wohl machen, zumal es dann für den Arbeitgeber sicher kein gutes Signal wäre ihm zu vermitteln, dass du keine Lust hast bei ihm zu arbeiten.

Achja, ich bin einfach mal davon ausgegangen, dass es sich bei Person A um dich handelt :ugly:
 
Verstehe ich das richtig? Person A macht eine schulische Ausbildung und der Betrieb (Chef von Person A dort) in dem ein Teil der Praktischen Ausbildung stattfindet, verhängt für ein zuspätkommen zum Schulunterricht eine Strafe von 2 Arbeitstagen?

Meines Wissens nach muss man die Kosten für schulische Ausbildungen doch selbst tragen, d.h. es müsste doch Person A's persönliche Sache sein ob er in den Unterricht geht oder nicht. Weitherin ist das Ausbildungsverhältnis dabei mit der Schule geschlossen und nicht mit dem Betrieb, von daher hat der da nix zu verhängen, zumal solch eine Strafe meines erachtens nicht rechtens ist (ich kann mich da aber auch irren).
Weiterhin bin ich nicht ganz sicher, wie es bei schulischer Ausbildung wenn die Prüfung bestanden ist. Eig. müsste das Ausbildungsverhältnis damit beendet sein. Da müsste Person A einmal genau in seinen Vertrag schauen.

Bei einer betrieblichen Ausbildungen ist der Schulbesuch im Ausbildungsvertrag festgelegt und verpflichetend. Bei zu spät erscheinden/versäumen des Unterrichts ist eine schriftliche Entschuldigung von dir und vom Ausbilder unterzeichnet, vorzulegen. Weiterhin endet in der Regel bei der betrieblichen Ausbildung das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung. Das kann aber im Vertrag auch anders geregelt sein.

Lange Rede kurzer Sinn: Meines Erachtens kann bei der schulischen Ausbildung ein involvierter Betrieb eine solche Strafe wg. Unterrichtsveräumnis nicht verhängen, da die Schule der Ausbilder (Vetragspartner) ist und nicht der Betrieb.

In diesem Sinne: Gute nacht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Schließe mich Matallocene an. Die Teilnahme an der Berufsschule ist ja vertraglich festgelegt. Das hat , denke ich, mit der allgemeinen Schulpflicht nichts zu tun. Sonst müsste ja niemand jemals zur Berufsschule gehen. Du hast dich sozusagen trotzdem verpflichtet an der Schule teilzunehmen.

Achso... du meintest, da deine Ausbildung abgeschlossen ist, bräuchtest du das nun auch nicht mehr nachholen, weil du somit von deiner Pflicht entbunden bist?! Dann weiß ick och nicht. Kommt evtl. auch drauf an bis wann das Ausbildungsverhältnis vertraglich gesetzt ist. Das geht vielleicht über deinen Abschluss hinaus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Zweifel einfach mal nachfragen, auf welchem Abschnitt des Ausbildungsvertrags die Strafe beruht.
 
die frage die sich mir stellt, wenn du in dem betrieb eine ausbildung machst, dann gehe ich davon aus, dass die arbeit nicht soooo schlimm für dich sein kann(3 jahre etc pp). von daher sollte es für dich nicht so schlimm sein, 2 tage zu arbeiten, sei es nun rechtens oder nicht. man könnte auch einfach die position vertreten zu sagen: "mein gott was kratzen mich die 2 tage, wenn danach alle glücklich sind, arbeite ich halt". signal an arbeitgeber: der kerl ist gerne hier und schafft was. signal an alle anderen: was interessiert mich die strafe, ist doch eh en witz der scheiß hier.

und die internet debatte ist geil :D
 
Also die Person A ist zu spät zum Schulunterricht gekommen und muss von der Schule aus als Strafe 2 Tage im Betrieb arbeiten.

So ist das gemeint und es besteht keine Schulpflicht mehr und das Abschlusszeugnis wurde ausgehändigt.

Um das nochmal kurz zusammenzufassen
 
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