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rechtliche frage

Agronan

Mitglied
Registriert
21 Mai 2005
Beiträge
355
hi liebe comm hab eine frage!

und zwar ist mir heute etwas dummes passiert. bin ganz normal in einem café gesessen und habe mich mit nem kollegen unterhalten woraufhin aus dem ncihts ein älterer typ (40-45), glatze, geschätze 100 kilo, angetrunken (um 17 uhr!!) mich von der seite angequatscht hat mit folgenden worten:

"wos is woama, gehma ausse, wüst boxen? du oaschloch"

(ins deutsche übersetzt: was ist, homosexueller, gehen wir raus, willst du boxen? du arschloch)

woraufhin ich ihn erstmal ignoriert habe. der kollege von dem fettsack ist zu mir hergekommen hat mir auf die schulter klopf und gesagt ich solle ihn ignorieren er beruhigt ihn schon er hat stress mit seiner frau. gesagt getan.
keien 20 sekunden später steht er auf (ich übrigens mit dem rücken zu ihm) und packt mich am hals mit einer hand und fängt an zu würgen. mir sind vor wut die augenr rausgekommen und hab schon meine flasche genommen um ihm eins über den schädel zu ziehen, hab sie dann aber wieder hingelegt weil ich schonmal aufgefallen bin in der polizei vor wenigen jahren (kleine kinderrauferei, nciht der rede wert, keine verletzten, aber trotzdem personalien aufgenommen von der polizei)

habe dann einfach in mich reingefressen bis er nach 3 sek ca losgelassen hat. ich wutentbrannt bin einfach aufgestanden habe gezahlt und bin mit dem kollegen gegangen hab mich von ihm verabschiedet und wusste natürlich nciht was ich jettz tun soll. mein ego war zu groß um nichts zu machen. habe also meinen cousin angerufen (ja ich bin ausländer:keks:) und ihn gefragt ob er mir denn helfen würde einen glatzkopf niederzuhauen, weil ich es alleine cniht schaffen würde. ( fragt nicht, ich war aggressiv, wütend, beleidigt) binnen weniger sekunden habe ich mich dann umentschieden, bin zur vernunft gekommen, und habe einfach die polizei gerufen und eine anzeige vor ort erstattet. der fettsack war auch noch da.

so jetzt meine frage. komme ich dmait durch? hab zuhause jetzt noch ein foto gemacht von meinem hals weil da noch 2 rote flecken drauf sind die mir dort natürlich nciht auffallen konnten. am montag muss ich zum amtsarzt um meine "verletzung" begutachten zu lassen. werde dort sagen dass ich fest gewürgt wurde, den ganzen tag noch drinnen schmerzen hatte(morgen vermutlich auch noch) und keine luft bekommen habe. ab wann kann man schmerzensgeld fordern?


lg agronan
 
da du schmerzen hast, die eindeutig von der tätlichkeit herrühren, szehen die chancen schon nich schlecht, dass n schmerzensgeld dabei rausspringt, zumal zeugen anwesend gewesen sind.

über die sache mit deinem anruf weisste ja selbst bescheid....
 
da du schmerzen hast, die eindeutig von der tätlichkeit herrühren, szehen die chancen schon nich schlecht, dass n schmerzensgeld dabei rausspringt, zumal zeugen anwesend gewesen sind.

über die sache mit deinem anruf weisste ja selbst bescheid....

jaja die sache mit dem anruf...2 sek über niveau nachgedacht und schon war ich wieder bei sinnen :)

du meinst die chancen stehen gut? hast du ungefähr ne vorstellung wie viel man da rausholen kann?
 
Ich war bei der Geschichte ja nicht dabei, aber laut deiner Beschreibung...lass es doch einfach gut sein.

Es gehört schon einige Selbstbeherrschung dazu in solchen Situationen nicht selbst gewaltätig zu werden. Speicher es einfach ab als Demonstration deines klaren Verstandes :hy:.

Solltest du es trotzdem unbedingt drauf anlegen, würde ich eher auf öffentliche Demütigung pokern (als auf die paar roten Flecken).

hast du ungefähr ne vorstellung wie viel man da rausholen kann?
Einen konkreten Betrag wird dir hier kaum einer nennen können, die Höhe ist immer von Fall zu Fall (bzw. von Richter zu Richter) unterschiedlich. Selbst wenn ein Präzedenzfall vorliegt, ist es noch keine Garantie für eine fixe Summe.

Viel Glück, für was auch immer du dich entscheidest.

Lg,

Malacras
 
Falls der Staatsanwalt Klage erhebt könntest du ggf. als Nebenkläger auftreten. Eine private Schadensersatzklage wäre auch denkbar. Allerdings -ohne jetzt dabei gewesen zu sein oder die beteiligten Personen näher zu kennen- vermute ich mal dass das alles den Aufwand nicht wert wäre. Ich schätze jetzt mal ins Blaue das der Typ ohnehin eher aus den sog. sozial schwachen Schichten kommt und bei dem eh nix zu holen ist, da sich der Schadensersatz nach dem Einkommen/Vermögen des Täters richten würde. Evtl. würdest du mehr für einen Anwalt ausgeben (weiß ja nicht wie's bei dir mit Rechtschutzversicherung aussieht) als dir zugesprochen würde.

Ich seh das wie Malacras, hak es als Erfahrung ab, klopf dir auf die Schulter das du dich so gut unter Kontrolle hattest und dann noch rechtzeitig zur Besinnung gekommen bist. Wirklich konkret können wir dir hier sowieso nicht helfen, wir waren weder dabei noch kennen wir die Beteiligten und die genauen Tatumstände ;)
 
ihr habt recht. was besseres habe ich in dieser situation einfach nciht machen müssen. selbst gewaltitätig werden hätte ihm vlt nen tag weh getan. ne anzeige wird ihm viel schwerer im nacken liegen, und wenn es zu ner strafe kommt, wird er sichs beim nächsten mal 2 mal überlegen ob er nen jugendlichen für paar hudnert euro würgen will :)


liebe grüße
 
...
Ich schätze jetzt mal ins Blaue das der Typ ohnehin eher aus den sog. sozial schwachen Schichten kommt und bei dem eh nix zu holen ist, da sich der Schadensersatz nach dem Einkommen/Vermögen des Täters richten würde.
...
Schadenersatz richtet grundsätzlich nach dem angerichteten Schaden.
Nur Geldstrafen richten sich nach dem Einkommen des Verurteilten
und werden in Form von Tagessätzen festgelegt.
Daß Schadenersatzansprüche bei einem Habenichts nicht einzutreiben sind
steht auf einem ganz anderen Blatt.
 
Stimmt, da hab ich was durcheinander gebracht, danke für die Richtigstellung!
Die Quintessenz
Daß Schadenersatzansprüche bei einem Habenichts nicht einzutreiben sind steht auf einem ganz anderen Blatt.
bleibt jedoch ;)
 
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