Wireknight
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Worin siehst du denn da bitte eine dienstliche oder berufliche /Pflicht/ sowas vorzufuehren? Es geht um einen ganz platten Schockeffekt, um die eigenen Thesen - wenn schon nicht mit stichhaltigen Argumenten - mit anstoessigem Material zu untermauern. Das hat mE nichts mit der Erfuellung einer wie auch immer gearteten Pflicht zu tun. Es geht mir aber, wie schon gesagt, auch gar nicht so sehr um den strafrechtlichen Aspekt, denn die Ermittlung gegen vdL ist ja eingestellt worden, sondern die moralische Beurteilung der Vorfuehrung solchen Materials vor Leuten, (deren Einwilligung, dem Material ausgesetzt zu werden nicht einmal erfragt wurde, denn so ist das zumindest laut Angaben eines der ISP-Vertreter in einer der ersten Vertragsverhandlungen erfolgt), wenn man gleichzeitig eine wissenschaftlich unbelegte Anfixthese als konkreten Grund anfuehrt, warum Zufallsbesucher vor dem versehentlichen Zugriff auf kinderpornografisches Material geschuetzt werden muessen - eben mit einer 30-sekuendigen Zugangserschwernis. Ich bin in dem Fall anscheinend grundlegend anderer Ansicht, dass man sich nicht einerseits so ein Verhalten schoen reden kann, andere Personen aber verurteilt, bevor das durch ein Gericht erfolgt ist. Dein geneigter Leser kann sich dann schon selbst entscheiden, welcher Auffassung er hier eher zu folgen bereit ist.