Monstermetzler
Guest
Mhm, nennt mich einen Pessimisten, aber mir scheint es inzwischen so, als wäre das eine reine Willenssache auf Seiten der Regierungskoalition, die mit der persönlichen Meinung der Abgeordneten und auch der Urheber des Gesetzentwurfs wenig zu tun hat. Verteidigt wird das ganze, samt Notwendigkeit und angeblicher technischer Machbarkeit, auch von der ehemaligen Familienministerin und gelernten Programmiererin/Systemanalytikerin Renate Schmidt. Außerdem gibt es da noch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, der dazu auch befragt (pdf) (und ignoriert) wurde und ein aktuelles Urteil des Landgerichtes Hamburg, das da sagt:
Das wird das Gesetz nur leider nicht aufhalten.
Die Eignung einer „DNS-Sperre“ zur Verhinderung des Zugriffs auf einen Internetauftritt ist aufgrund von Umgehungsmöglichkeiten, etwa durch Eintragung eines anderen Nameservers, nur beschränkt (vgl. LG Kiel, MMR 2008, 123, 124; Gehrke, MMR 2008, 291). Ohne Erfolg verweisen die Antragstellerinnen darauf, dass die Mehrzahl der durchschnittlichen Internetnutzer durch eine DNS-Sperre davon abgehalten würden, einen anderen Weg zu dem gesperrten Internetauftritt zu suchen. Dem Gericht ist es in wenigen Minuten gelungen, eine Internetseite mit einer Anleitung zur Umgehung mit den verfügbaren Name-Servern zu finden. Den Nutzern solcher Filmdownloadseiten wie „...“, es dürften im Wesentlichen internetaktive Jugendliche und junge Erwachsene sein, wird das im Zweifel noch schneller gelingen.
Das wird das Gesetz nur leider nicht aufhalten.

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