Agasinika
Diablo-Veteran
- Registriert
- 12 April 2001
- Beiträge
- 1.032
Eigentlich ist das Thema nicht so spektakulär, eher banal, und zwar die
14. Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.
Durch Zufall bin ich drauf gestoßen und ich habe mithilfe oberflächlicher Beschäftigung damit folgendes herausgefunden:
- ab 1. Januar 2011 muss jeder eine Alterseinstufung auf seiner Webseite machen (lassen).
- Wenn die Webseite für Kinder unter 12 geeignet ist, dann ändert sich nichts.
- Wenn die Seite aber ab 12 Jahren klassifiziert ist (Diablo ist ab 16), dann muss (nicht freiwillig) der Betreiber der Webseite eine von den folgenden 3 Maßnahmen ergreifen:
1. Sendezeitbegrenzung (klingt behämmert, ist aber so)
2. Altersverifikation
3. Inhalte kennzeichnen
Voraussetzung für Maßnahme 3 ist aber, dass ein Jugendschutzprogramm zur Verfügung steht. Das wird aber vermutlich frühestens Mitte 2011 sein. Deshalb muss bis dahin also Maßnahme 1 oder 2 ergriffen werden.
Wenn man das nicht tut, droht entweder ein Bußgeld oder man muss die Webseite abschalten. Das Problem dabei ist nicht das amtliche Bußgeld, sondern das Heer von Abmahnanwälten, die aus Massenabmahnungen ein Geschäft machen (werden).
Eine weitere Schwierigkeit besteht noch darin, dass vielleicht die Hauptwebseite als unter 12 klassifiziert wird, dass aber Mitglieder eines angeschlossenen Forums Inhalte einstellen, die über 12 klassifiziert werden müssen. Was bedeutet das dann für die ganze Webseite?
Meine Quellen dazu sind folgende:
- Landtag Nordrhein-Westfahlen, Haupt- und Medienausschuss, Sitzungsprotokoll vom 4.11.2010: siehe hier.
- Kurzzusammenfassung von Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter
Was denkt Ihr?
14. Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.
Durch Zufall bin ich drauf gestoßen und ich habe mithilfe oberflächlicher Beschäftigung damit folgendes herausgefunden:
- ab 1. Januar 2011 muss jeder eine Alterseinstufung auf seiner Webseite machen (lassen).
- Wenn die Webseite für Kinder unter 12 geeignet ist, dann ändert sich nichts.
- Wenn die Seite aber ab 12 Jahren klassifiziert ist (Diablo ist ab 16), dann muss (nicht freiwillig) der Betreiber der Webseite eine von den folgenden 3 Maßnahmen ergreifen:
1. Sendezeitbegrenzung (klingt behämmert, ist aber so)
2. Altersverifikation
3. Inhalte kennzeichnen
Voraussetzung für Maßnahme 3 ist aber, dass ein Jugendschutzprogramm zur Verfügung steht. Das wird aber vermutlich frühestens Mitte 2011 sein. Deshalb muss bis dahin also Maßnahme 1 oder 2 ergriffen werden.
Wenn man das nicht tut, droht entweder ein Bußgeld oder man muss die Webseite abschalten. Das Problem dabei ist nicht das amtliche Bußgeld, sondern das Heer von Abmahnanwälten, die aus Massenabmahnungen ein Geschäft machen (werden).
Eine weitere Schwierigkeit besteht noch darin, dass vielleicht die Hauptwebseite als unter 12 klassifiziert wird, dass aber Mitglieder eines angeschlossenen Forums Inhalte einstellen, die über 12 klassifiziert werden müssen. Was bedeutet das dann für die ganze Webseite?
Meine Quellen dazu sind folgende:
- Landtag Nordrhein-Westfahlen, Haupt- und Medienausschuss, Sitzungsprotokoll vom 4.11.2010: siehe hier.
- Kurzzusammenfassung von Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter
Was denkt Ihr?