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Kuendigung eines Hochschul Kurses

zatano

Mitglied
Registriert
16 April 2001
Beiträge
375
Hallo liebe india gemeinde....


Da ich leider im interet nix dazu gefunden habe hab ich mir gedacht das es hier ja jede menge Studenten gibt frag ich doch einfach mal hier nach.....

Folgendes is die Situation:

Ich wohne und lebe in London / UK...Ich weiss das die Gesetze in Dland/UK mit Sicherheit anders sind aber rein Interesse halber frag ich nach wie es denn bei euch waere...

Ich hab mich hier zu einem Hotel-Management Kurs angemeldet der durch eine Private Organisation an einem Oeffentlichem College unterrichtet wird.

Der Gesamt Kurs kostet £3.800,00 wovon ich £2.600,00 gezahlt hab und den rest in 3 raten abbezahlen wuerde.

ich hab von 5 Modulen mit je 4 Sessions das erste Modul angefangen und 2 Sessions gehabt....

Ich hab gemerkt das ich mit dem Business Englisch nicht klar komme, obwohl ich fliessend englisch spreche, und das das ganze so nicht funktioniert...

Jetzt wuerde ich gerne den "Vertrag" kuendigen und wuerde gerne wissen wie meine rechtliche lage dabei aussieht...respektive das geld zurueck zu bekommen, zumindestens den groessten teil...

Klar werden V|erwaltungs gebuehren etc anfallen aber sollte ich nicht, da ich ja erst 2 sessions von 20 hatte, berechtigt sein den groessten teil zurueck zu bekommen?

vielen dank schonmal fuer die antworten und hoffe das mir evt jemand weiter helfen kann....

sorry fuer rechtschreibe fehler aber bin grad in eile...

mfg den
 
Naja, zunächst mal könntest du ja bei dem Anbieter des Kurses nachfragen und denen deine Situation schildern... Vielleicht haben die ja schon eine Lösung parat.
Falls nicht kannste danach immernoch mit der Schlammschlacht anfangen.
 
Das werde ich auch machen, ich wollte nur schonmal vorab wissen wie meine Position im "schlimmsten Fall" aussehen koennte und ob ich ueberhaupt eine Grundlage haette eine "Schlammschlacht", wie du es so schoen nennst :), zu starten, was ich natuerlich nicht moechte.
 
Daß die Rechtslage in England anders sein könnte/ist, ist dir ja bekannt.
Aber unterstellt, deutsches Recht wäre gültig, dann wäre zumindest die Anzahlung wohl weg, je nach Vertragsgestaltung wohl sogar alles. Es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb der Vertrag nicht gültig sein sollte und deine Nichtteilnahme an der weiteren Veranstaltung hast du selbst zu vertreten. Ich hab auch mal an der Volkshochschule einen Kurs besucht, für den meine Vorkenntnisse wohl doch nicht ausreichend waren. Da war trotzdem der Teilnahmebeitrag weg. Mangelnde eigende Vorkenntnisse hat man unzweifelhaft selbst zu vertreten. Gut, bei 40 € VHS-Beitrag nicht so schmerzhaft wie bei 3,8 k Pfund, aber das Grundprinzip ändert sich nicht dadurch, daß es um einen hohen Betrag geht.
Einzig, wenn du im Voraus nicht richtig von den Veranstaltern über die benötigten (Fach-)Sprachkenntnisse informiert worden wärst, hättest du Chancen.

Freilich gilt hier ebenso wie in den Charforen: mehr Input --> mehr Output. Wir kennen ja nicht mal den Vertrag, den du geschlossen hast. Woher sollen wir dann wissen, ob du ein Kündigungsrecht hast.
Auch wenn ich die Vorlesung "Rechtsvergleichung" nicht besucht habe, so viel ist mir doch bekannt, daß das Prinzip der Vertragsfreiheit auch in England gilt.
 
3.800 Pfund sind ne Menge Asche. Setz dich halt auf den Hintern und zieh den Kurs durch.
 
Hm....

Es gibt hier eine Institution die heisst "citicens advice bureau" mit einem "local law center" die sind auf Charity Basis und geben freie Beratung, sind entweder Law-Studenten oder richtige Anwaelte.
Die haben wohl leider das gleiche gesagt wie Labarna, es waere halt reine Kulanz ob die mir was zurueck geben oder nicht :(

Naja mal schauen was die Schule dazu sagt....

Besten Dank fuer die Antworten ...
 
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