Knighthood
Ist öfter hier
- Registriert
- 7 September 2006
- Beiträge
- 638
Hallo erstmal 
Da ich im ersten Halbjahr der 12 leider ein wenig Sch**** gebaut habe, habe ich eine 6 in Mathe kassiert.
Also hab ich meine Zukunftsplanungen ein wenig umgeworfen und mir vorgenommen jetzt erstmal meinen Zivildienst zu leisten und anschließend eine Ausbildung zu machen.
Leider waren bei meiner "Wunschzivildienstelle" keine Plätze mehr frei weshalb ich noch ungefähr ein halbes Jahr warten müsste.
Mein Problem ist nun das Folgende:
Ich habe schon häufiger, Teils auch von Lehrern, gehört, dass es von der Jahrgangsstufe 12 zur 13 KEINE Versetzung gibt.
Unser Oberstufenleiter ist jedoch der festen Überzeugung, dass es von 12 nach 13 genau so eine Versetzung gibt wie in den Jahren davor und hält es auch nicht für nötig trotz vieler wiedersprüchlicher Meinungen das ganze nochmal zu überprüfen, wobei ich auch nicht verstehe wie eine 6 auf dem ersten Halbjahreszeugnis einer Versetzung (wenn es denn nun überhaupt eine gibt) im Weg stehen kann wenn man auf dem Zeugnis für das zweite Halbjahr die Voraussetzungen erfüllen würde? (das ich mir der 6 keine Abiturzulassung bekommen werde ist mir klar, aber da ich in einem halben Jahr abgehen werde spielt das keine Rolle). Da die Oberstufenleitung ihre Inkompetenz allerdings mehrfach under Beweis gestellt hat, möchte ich mich darauf nicht verlassen und hätte dafür gerne einen Beleg aus dem Schulgesetz NRW.
Mit Hilfe von Google & Co bin ich aber bisher leider nicht fündig geworden und wollte deshalb hier nachfragen ob jemand weiß wo ich eine aktuelle Version des Schulgesetzes von NRW bekommen oder einsehen kann (vielleicht hat ja auch schon jemand hier im Forum der aus NRW kommt Erfahrungen mit einem aktuellen, vergleichbaren Fall?).
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen, da einer Wiederholung des ersten Halbjahres der 12 wegen einer 6 in Mathe bei ansonsten mehr als ausreichenden Leistungen imo unsinnig wäre.

Da ich im ersten Halbjahr der 12 leider ein wenig Sch**** gebaut habe, habe ich eine 6 in Mathe kassiert.
Also hab ich meine Zukunftsplanungen ein wenig umgeworfen und mir vorgenommen jetzt erstmal meinen Zivildienst zu leisten und anschließend eine Ausbildung zu machen.
Leider waren bei meiner "Wunschzivildienstelle" keine Plätze mehr frei weshalb ich noch ungefähr ein halbes Jahr warten müsste.
Mein Problem ist nun das Folgende:
Ich habe schon häufiger, Teils auch von Lehrern, gehört, dass es von der Jahrgangsstufe 12 zur 13 KEINE Versetzung gibt.
Unser Oberstufenleiter ist jedoch der festen Überzeugung, dass es von 12 nach 13 genau so eine Versetzung gibt wie in den Jahren davor und hält es auch nicht für nötig trotz vieler wiedersprüchlicher Meinungen das ganze nochmal zu überprüfen, wobei ich auch nicht verstehe wie eine 6 auf dem ersten Halbjahreszeugnis einer Versetzung (wenn es denn nun überhaupt eine gibt) im Weg stehen kann wenn man auf dem Zeugnis für das zweite Halbjahr die Voraussetzungen erfüllen würde? (das ich mir der 6 keine Abiturzulassung bekommen werde ist mir klar, aber da ich in einem halben Jahr abgehen werde spielt das keine Rolle). Da die Oberstufenleitung ihre Inkompetenz allerdings mehrfach under Beweis gestellt hat, möchte ich mich darauf nicht verlassen und hätte dafür gerne einen Beleg aus dem Schulgesetz NRW.
Mit Hilfe von Google & Co bin ich aber bisher leider nicht fündig geworden und wollte deshalb hier nachfragen ob jemand weiß wo ich eine aktuelle Version des Schulgesetzes von NRW bekommen oder einsehen kann (vielleicht hat ja auch schon jemand hier im Forum der aus NRW kommt Erfahrungen mit einem aktuellen, vergleichbaren Fall?).
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen, da einer Wiederholung des ersten Halbjahres der 12 wegen einer 6 in Mathe bei ansonsten mehr als ausreichenden Leistungen imo unsinnig wäre.