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Ebay > Frage

ganandoor56

Mitglied
Registriert
9 August 2007
Beiträge
279
Hallo,

ich habe mir vor kurzem 7 Bücher in einer Ebay-Aktion ersteigert und habe es heute erhalten.
Jedoch wiesen die Bücher sehr viele Schäden auf, was auf dem Bild nicht zu erkennen war.
Der Artikelzustand ist meiner Meinung nach eine 3-4
Ich hatte den Verkäufer auch vor Auktionsende gefragt, wie der Artikelzustand genau war. Ob es Knicke am Buchrücken , Faltenspuren etc hat.
Der Verkäufer hatte es verharmlost und meinte, dass die Mangas keine Knicke etc haben, guter Zustand (Note 2).

Ich würde die Bücher gerne wieder zurück schicken und mein Geld zurückhaben. (35€)
In der Auktionsbeschreibung steht aber:
"Da es sich um eine Privatauktion handelt keine Garantie und kein Umtausch"

Ist es noch möglich mein Geld wieder zu bekommen, wegen der mangelhaften beschreibung?
Oder gibt es ein Gesetz dafür?



Greetz
 
So weit ich weiß haftet der Verkäufer auch wenn er das nicht gewerblich macht für 2 Jahre, es sei denn er hat 1 Jahr ausgemacht.
Du solltest also die möglichkeit haben Nachbesserung zu fordern und wenn dies nach 3 malen nicht erfüllt wurde oder der Verkäufer es verweigert (is ja bei sowas auch net wirklich möglich) kannst du Ersatz oder eine Rückabwicklung des Geschäfts verlangen.

Edit:
Ebay sagt zwar, dass ein Verkäufer die Gewährleistung voll ausschließen kann (ob das wohl rechtlich wirksam ist)
Allerdings gilt auch folgendes:
Ein Gewährleistungsausschluss ist nicht wirksam, wenn Sie einen Mangel der Ware verschwiegen haben oder bewusst falsche Angaben über den Artikel machen.

Was wohl bei dir der Fall ist.
 
BGB § 444 Haftungsausschluss:
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Quelle

Die Rechtslage ist dahingehend ziemlich eindeutig.
Im Prinzip kannst du vom Verkäufer eine Mängelbeseitigung nach BGB §439 (Nacherfüllung) verlangen, den Kaufpreis mindern, oder wenn der Verkäufer dies nicht umsetzen kann oder will, vom Kaufvertrag zurücktreten. Genaueres beschreibt BGB §437 (Rechte des Käufers bei Mängeln).

Wenn der Verkäufer sich allerdings nicht einsichtig zeigt, ist eine negative Bewertung sicherlich einfacher und praktikabler als ein Rechtsstreit um höchstens 35 Euro.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da steht auch nix von Gewährleistung (-> Verkäufer), er schließt nur die (freiwillige Hersteller-)Garantie aus. :p
 
Ist halt sehr subjektiv das Ganze. Denke, dass du da nur dann ne Chance hast, wenn das Bild/die Bilder bei der Auktion eindeutig n besseres Buch zeigen als das, was du erhalten hast.

eBay selber mischt isch bei sowas schon fast aus Prinzip nicht ein und auch ansonsten wirst du für 35 Euro Streitwert kaum was organisieren können - ob du nun Recht hast oder nicht, ist da erstmal zweitrangig.

Also falls da nicht über eindeutig geschönte Bilder Betrug zweifelsfrei nachzuweisen ist, wirst du da wohl nicht mehr als ne schlechte Bewertung machen können.

Hast du denjenigen den wenigstens schon angeschrieben? Viele erstatten auch was zurück, um ne schlechte Bewertung zu vermeiden. Muss ja nicht absichtlich passiert sein.
 
Leute, das hat nix mit Gewährleistung oder Garantie zu tun.

Hasentod hat da schon vollkommen Recht (ich schreibs nochmal ein bisl ausfühlicher wenns Recht ist).

Ihr habt einen Kaufvertrag über Bücher zu einer bestimmten Qualität. Die vereinbarte Qualität ist dementsprechend ein fester Bestandteil des Kaufvertrages.

1. Du kannst vom Verkäufer verlangen, dass er den Mangel beseitigt (dürfte unmöglich sein), oder dass er dir eine mangelfreie Sache liefert, die Kosten dafür muss der Verkäufer tragen. Wenn er dir tatsächlich eine mangelfreie Sache (= Bücher in der vereinbarten Qualität) liefert, dann kann er von dir die schlechteren Bücher zurückverlangen (auch hier hat er die Kosten für Versand und ähnliches zu zahlen).

2. Setze ihm für die Mangelbeseitigung direkt eine Frist.

3. Wenn der Verkäufer sofort ablehnt, ist die Frist egal. Wenn er nicht antwortet musst du die Frist erstmal verstreichen lassen. Wenn er sie verstreichen lässt hast du das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag (Bücher an Verkäufer, Geld zu dir zurück... Kosten (Versand) muss der Verkäufer tragen)


--------------


Du hättest Alternativ die Möglichkeit den Kaufpreis zu mindern. Das musst du dann erstmal dem Verkäufer mitteilen, und die Minderung muss angemessen sein. Du teilst also dem Verkäufer mit, dass die Bücher eine schlechtere Qualität haben als vereinbart und dass du daher um soundsoviel Euro weniger dafür bezahlst. Das was du zuviel bezahlt hast muss dir der Verkäufer zurücküberweisen.

Wenn der Verkäufer auch das ablehnt oder innerhalb einer von dir gesetzten Frist nicht reagiert hast du auch hier wieder die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten (Geld zurück, Bücher zurück, Versand zahlt Verkäufer).

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Soviel zum Thema Recht haben. Recht bekommen ist nochmal was anderes. Denn wenn der Verkäufer sich quer stellt siehts ehrlich gesagt duster aus, oder hast du Lust dich für sowas vor einem Zivilgericht zu ärgern oder gar einen Anwalt zu beauftragen? Wohl eher nicht.

Die negative Bewertung bei Ebay bringt dir im übrigen auch nichts, ausser dass du den Verkäufer ein bischen ärgerst. Wenn du per Überweisung bezahlt hast, kann dir ebay nicht helfen.

Anders sieht es aus, wenn du Paypal benutzt hast, die sind recht Käuferorientiert und sperren auch ganz gerne mal Verkäuferkonten wenn Beschwerden von Käufern kommen. Da wäre dann noch das eine oder andere für dich zu machen (Ebay gewährt für PayPal nutzer ja auch einen Käuferschutz, haben überweisungs-benutzer oder Selbstabholer nicht)...

Versuch also erstmal dich mit dem Verkäufer friedlich zu einigen! Wenn du direkt schwere Geschütze auffährst und drohst wirds eher nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute, das hat nix mit Gewährleistung oder Garantie zu tun.

Hasentod hat da schon vollkommen Recht (ich schreibs nochmal ein bisl ausfühlicher wenns Recht ist).

Ihr habt einen Kaufvertrag über Bücher zu einer bestimmten Qualität. Die vereinbarte Qualität ist dementsprechend ein fester Bestandteil des Kaufvertrages.

...

Genau da liegt der Hund begraben. Wer definiert die vereinbarte Qualität?.
Der Verkäufer hat zu keinem Zeitpunkt behauptet, neuwertige Bücher zu verkaufen, also 1A Qualität, und was dann Qualität 2,3,4 ist, das ist nirgendwo zweifelsfrei definiert, da haben Käufer und Verkäufer eben verschiedene Ansichten. Ich kann mich da nur etlichen Vorrednern anschliessen: wenn du überzeugt bist, der hat dich über den Tisch gezogen, dann würg ihm mit der Bewertung eine rein.
 
Hallo,

ich danke für eure hilfe!
Mittlerweile hat der Verkäufer zurückgeschrieben:
"Hallo,ich fand die Knicke nicht so schlimm für mich sah es aus wie ganz
normal aus wie das bei Taschenbüchern so ist.
Aber egal ich werde die Bücher zurück nehmen."


Ich hoffe mal, dass jetzt alles gut klappt.


greetz:hy:
 
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