@ fraglichegeschichte
Die Raubkopie ist auch hier ein schlechter Vergleich, nimm lieber den Wettbewerb von Bahn und Nebenanbietern. Blizzard hätte sicher weniger dagegen, wenn Bossland Teile der Einnahmen abdrücken würde.
Nehme ich mal nen wirklich einfachen Vergleich: alle Bnetspieler sind in D2 durch die Botter und Duper massiv beeinflusst worden. Man hatte Laggs, hat die Gemeinschaften von Spielern beeinflusst und was es mit dem internen Handel angerichtet hat, das ist hier jedem bekannt.
Für mich stimmen da die Verhältnisse absolut nicht. Ist immernoch ein Spiel. Dafür dann sone Abmahnmafia aus Anwälten aufbauen? Ich kenne indirekt einen sehr bekannten von den - das sind keine Anwälte oder Rechtspflegeorgane - sondern Betreiber von Druckstrassen und diese Art ist im Prinzip wie eine Nötigung. Find ich furchtbar! Weit schlimmer als Timo 16, der mal eien Cheat installiert. Als Jugendlicher baut man nunmal Scheisse. Und das ist nun mal objektiv kein großes Vergehen.
Ein ehernes Prinzip im Jugendstrafrecht ist auch, dass es keine Geldstrafen gibt.
Cheaten ginge dann immernoch - macht man es eben übers VPN.
Realität? Natürlich zahlen es dann erstmal die Eltern, wenn das Kind kein Einkommen hat und sie nicht ganz assi sind. Zahlt der denen dann irgndwann zurück. Sorry hier gehts immernoch um doofe Spiele, keine etwaigen Straftaten oder Verstöße gegen das UrhG was gesetzlich geregelt ist.
Schadensersatz funktioniert in D so, dass man den Schaden tatsächlich konkret belegen muss. Traffic kostet quasi nichts und wenn er in der Zeit selbst gepspielt hätte (oder etwas weniger), wäre der Traffic auch entstanden. Die Spiellizenz wurde auch erworben. Wäre dann nur die Abmahngebühr von 800€ (bei 0,50€ kosten, weil ein Massendruckprogramm nur den Namen und Fall einsetzen muss). Da kannst Du nichts realistisch ansetzen. Verstöße gegen AGBs die oft nicht mal in allen Punkten gelten. Und was wenn jemand ein Spiel nur zu dem Zweck baut, Leute abzuzocken - seltsame AGBs oder Anticheaterregeln erfindet und dann einfach alle vermeintlich ehrlichen Nutzer abmahnt?
Ich finde bei diesem Vorschlag stimmt die Verhältnismäßigkeit hinten und vorne nicht! Naja ist zum Glück nur ne wilde theorie. Ich finde Ihr übertreibt es in eurem Anticheatereifer. Bossland und Co kann man richtig bestrafen. Jugendlichen die Zukunft zu verbauen wegen sowas doofem wie Computerspielen - nö!
Afaik hast du im deutschen Strafrecht Verhältnismäßigkeit wie folgt gemacht:
Verhälsnismäßig ist eine Entscheidung wenn sie einen legitimen Zweck verfolgt, die Maßnahme das angestrebte Ziel grundsätzlich fördern kann, das kleineste gleich-geeignete Mittel ist um das Ziel zu erreichen und am Ende das Verhätnis zwischen Eigeninteresse des Bürgers und dem Interesse des Staates gewahrt ist.
2. Im Privatrecht sieht es dann teilweise doch bissken nders aus auf Grund der Vertragsfreiheit der beteiligten Parteien.
Als Jungendlicher bauste Scheiße, kannst Leute Mobben, Sachbeschädigung betreiben, etc... Fakt ist, wenn du über 14 Jahre alt bist, bist du strafrechtlich angehbar. Zivilrechtlich wird da erst später was draus.
Die Nutzer von Cheats wissen auch, dass sie da vertragsbrüche begehen. Sie haben sich verpflichtet die AGBs einzuhalten, etc....
Ebenso ist da schlicht und einfach einen geschädigte juristische Person da, da die Kosten höher sind als erwartet und Einnahmen entgangen sind.
§15 JGG ist ausdrücklich die Geldleistung des Jungendlichen als erzieherische Maßnahme, ansonsten kannste ihn auch zu gemeinnütziger Arbeit o.Ä. verurteilen. Da sind durchaus auch mal n paar Hundert Euro drin.
und selbst wenns die Eltern zahlen und er es dann zurückleistet, wird er sichelrich davon Unannehmlichkeiten haben, die sein Verhalten beeinflussen können, aka Folgen anch sich ziehen. Und genau das ist doch der rehabilitatorische Aspekt des Strafsystems in Deutschland, demjenigen eine Möglichkeit zu geben aus seinen Fehlern zu lernen.
@ Schaden: §249 BGB müsste das ja sein, dementsprechend kannst du argumentieren, das in dem Fall in dem Blizzard ein Tool anbietet auf Kostenbasis, dass Blizzard die Einnahmen durch Nutzung des Blizzardtools in dem entsprechenden Zeitraum entgangen sind.
Wenn wir nun noch den Scheiß Cheatprogrammierer belangen wollenb, bitte, im Einzelfall mag dann noch der Traffic klein sein, jedoch je nach Anzahl der verkauften und genutzten Bots, etc... entsteht durchaus mehr, und das läppert sich.
Das wäre die zivilrechtliche Folge, dazu kommen ja noch mitunter strafrechtliche Folgen.